Prof. Dr. Gerhard Igl
Bis Oktober 2014 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht sowie geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die wissenschaftliche Befassung in jüngerer Zeit bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Gesundheitsrecht (hier
insbesondere das Pflegerecht, das Recht der Gesundheitsberufe und das Recht der Qualitätserstellung). Die jüngeren Veröffentlichungen betreffen das Recht der Pflegeberufe (Kommentierung zum Pflegeberufegesetz) und das Recht der Hebammen (Kommentierung zum Hebammengesetz). Seit 2015 Vorstandsmitglied
des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates. Weitere Informationen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Igl.