Prof. Dr. Andreas Teubner
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Jena und betreut vorwiegend Mandanten im Bereich des Gesundheitswesens. Schwerpunkte sind dabei die Beratung und Vertretung von Ärzten, Krankenhäusern, ambulanten Rehabilitationszentren, Physiotherapeuten und Medizinprodukteherstellern. Nach Abschluss seines Jurastudiums 1990 in Jena und des Referendariats 1993 in Wiesbaden spezialisierte sich Prof. Dr. Andreas Teubner als Rechtsanwalt auf die Beratung im Gesundheitssektor.
Er promovierte 2006 in Halle über ein medizinrechtliches Thema. Seit 2010 ist er Lehrbeauftragter und Autor an der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft und seit 2011 Professor für allgemeines und besonderes Recht im Gesundheits- und Pflegewesen der Westsächsischen Hochschule Zwickau.